Am 16. Juni 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Initiative der Koalition von SPD und CDU einen Grundsatzbeschluss zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Oberursel gefasst. Dieser sieht unter anderem vor, dass bis Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 300 Mietwohnungen für Haushalte mit kleinen oder mittleren Einkommen und im sozial geförderten Wohnungsbau entstehen sollen.
Die SPD/CDU/-Koalition will diesen Grundsatzbeschluss mit deutlichen Planken versehen. SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Eggert Winter: „Der Neubau von Wohnungen unter Berücksichtigung bezahlbaren Wohnraums ist ein Schwerpunkt in unserer Koalitionsarbeit. Die Frage, was denn bezahlbarer Wohnraum bedeutet, prägt fast jede Diskussion zu diesem Thema. Für den nach einer für ihn bezahlbaren Mietwohnung suchenden Bürger, den Planer in der Stadtverwaltung ebenso wie für den Investor ist eine inhaltliche Festlegung des Begriffs elementar. Das soll mit der hier vorgeschlagenen Richtlinie erreicht werden – damit Wohnen kein Luxus wird, sondern langfristig deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.“
CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Uhlig ergänzt: „Wichtig ist, dass den Akteuren in der Stadt Oberursel damit eine Leitlinie an die Hand gegeben wird, die Planungssicherheit schafft und zu einer Selbstbindung der Entscheidungsträger führt. Ebenso wissen Investoren, die in Oberursel Wohnungen bauen wollen, welche Prioritäten die Stadt gesetzt hat.“
Die wichtigste Festlegung betrifft die Festlegung des Anteils der Wohnungen in einem Bauvorhaben, die für kleine und mittlere Einkommen erschwinglich sein sollen. Die Zielquote von grundsätzlich 30% soll für Vorhaben im Geschosswohnungsbau ab 20 Wohnungen gelten. Diese Zielquote darf man bei der heutigen Lage des Wohnungsbaus in den deutschen Wachstumsregionen als fast üblich bezeichnen.
Allerdings – so Fraktionsvorsitzender Dr. Winter – kann die Kommune nicht bei jedem Wohnungsbauvorhaben die 30%-Quote verlangen. Nur sofern sie einen Bebauungsplan aufstellt oder ändert, verfügt sie über Hebel, mit einem Investor oder Vorhabenträger die 30%-Quote zu vereinbaren. Sofern bereits Baurecht besteht, braucht sich ein Investor darauf nicht einzulassen.
Wenn die Richtlinie mit der 30%-Quote als Zielgruppe Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen nennt, so will sie auch hier Rahmenwerte mit Bezug auf die Einkommensgrenzen und die Miethöhe vorgeben.
Dazu muss zunächst unterschieden werden zwischen dem öffentlich geförderten und dem frei finanzierten Wohnungsbau. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau legt das Hessische Wohnraumfördergesetz das maßgebliche jährliche Haushaltseinkommen fest. Im frei finanzierten Wohnungsbau – so Jens Uhlig – macht der Antrag den pragmatischen Vorschlag, sich an den Höchstsätzen für mittlere Einkommen im Hessischen Wohnungsfördergesetz entsprechend zu orientieren. Dazu schlagen wir vor, dass die Miethöhe bis zu 15 % über den Höchstsätzen des Hochtaunuskreises für den Wohnberechtigungsschein liegt.“
Was bedeutet das in Zahlen? Dazu das Beispiel einer Familie mit einem Kind. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau dürfte das jährliche Bruttohaushaltseinkommen der Familie als grober Anhalt 45.000 Euro nicht übersteigen, um die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung zu erfüllen. Die monatliche Bruttokalt-Miete (ohne Heizung) dürfte nicht höher als rund 730 Euro sein. Im frei finanzierten Wohnungsbau soll das jährliche Bruttohaushaltseinkommen der Familie 60.000 Euro nicht übersteigen und die monatliche Bruttokaltmiete dürfte nicht höher als 840 Euro sein. Die Stärkung der 30%-Quote mit Ausrichtung auf niedrige und mittlere Einkommen ist der Koalition wichtig, damit langfristig bezahlbarer Wohnraum für viele Oberurselerinnen und Oberurseler geschaffen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt für bezahlbares Wohnen betrifft die Bindungsdauer. Grundsätzlich sind dabei Belegungsbindungen von 30 Jahren anzustreben. Bei auslaufenden Belegungs- und Mietpreisbindungen soll die Stadt auf die Verlängerung der Belegungs- und Mietpreisbindung hinwirken, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu stabilisieren. Damit macht die Koalition deutlich, wie wichtig ihr der soziale Wohnungsbau ist.
Aus der Fraktion: Antrag Bezahlbarer Wohnraum
Anlagen_Bezahlbarer_Wohnraum