Antrag der SPD-Fraktion zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

KFA – eine Zumutung für Oberursel. Stadt soll vor den Staatsgerichtshof ziehen.
Die Mitteilung des Hessischen Finanzministers, auch nach einer Überprüfung der Berechnungen bleibe es dabei, dass die Stadt Oberursel in den Kommunalen Finanzausgleich Geld einzuzahlen habe, und zwar ab 2016 alljährlich einen Betrag von 3,61 Mio €, hat Empörung in der SPD-Fraktion Oberursel hervorgerufen.
Fraktionsvorsitzender Dr. Eggert Winter: „Das ist ein schwerer Schlag gegen die kommunale Selbstverwaltung. Damit sind alle Bemühungen, im Jahre 2016 in Oberursel zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen, zunichte gemacht. Der Finanzminister möge uns erklären, wie wir den Haushaltsausgleich zu Stande bringen sollen, ohne die gesamte Sport-, Vereins- und Kulturförderung mitsamt dem Betrieb der U-Bahn einstellen zu müssen.“

Das Land Hessen entziehe sich – so das HFA-Mitglied Matthias Fuchs – seit Jahren seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zu einer aufgabengerechten Finanz-ausstattung. Dies habe der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 2013 zum Kommunalen Finanzausgleich sehr deutlich festgestellt.

Die aufgrund der Entscheidung des Staatsgerichtshofs notwendig gewordene KFA-Reform der schwarz-grünen Landesregierung versuche zwar, die vom Staatsgerichtshof geforderte Finanzbedarfsanalyse zur Grundlage eines geänderten Finanzausgleichs zu machen. Diese KFA-Reform zielt jedoch wesentlich darauf ab, die notwendige Unterstützung der strukturschwachen Kommunen überwiegend bei den finanziell stärkeren Städten und Gemeinden abzuladen.
Dr. Winter: „Diese von der Landesregierung geplante Lösung lässt außer Acht, dass die zusätzlich belasteten Kommunen zu erheblichen Teilen ebenfalls defizitäre Haushalte haben. Zugleich werden sie vom Land gezwungen, ihre defizitären Haushalte bereits im Jahre 2016 auszugleichen. Hintergrund dieser defizitären Haushalte ist keineswegs schlechtes Wirtschaften, sondern beruht auf den zusätzlichen Aufgaben, die in den zurückliegenden Jahren den Städten und Gemeinden vom Gesetzgeber aufgeladen wurden. Dazu zählt insbesondere der Ausbau der Betreuungseinrichtungen im Kindertagesstättenbereich und bei der Kleinkinderbetreuung.“

Dass die Grundlagen der KFA-Reform nicht austariert sind, zeigt sich schließlich an der neuerlichen Nachjustierung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Das macht folgendes Beispiel deutlich: So soll die Stadt Oberursel statt zunächst 3,9 Mio € immer noch 3,61 Mio € in den horizontalen Finanzausgleich zahlen, während Bad Homburg jetzt nur noch mit 3,54 Mio € zur Kasse gebeten wird. Vor dem Hintergrund, dass Bad Homburg nicht nur eine ungleich höhere Steuerkraft hat (Steuern und gesetzliche Umlagen Ansatz 2014: 137 Mio €) als Oberursel (Ansatz 2014: 75 Mio €), sondern, dass sie als sog. Sonderstatus-Stadt nur die halbe Kreisumlage (Ansatz 2014: 27 Mio €; Oberursel, Ansatz 2014: 31 Mio €) zahlt, eine Spielbank hat und so reich ist, dass sogar der Kindergartenbesuch kostenlos ist, wird deutlich, dass in der Bedarfsanalyse evidente strukturelle Fehler stecken.
Die SPD-Fraktion fordert deshalb in einem Antrag an die Stadtverordneten-versammlung, dass der Magistrat der Stadt Oberursel beauftragt wird, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die KFA-Reform in der geplanten Form zu verhindern und die damit geplante Mehrbelastung des städtischen Haushalts von voraussichtlich jährlich 3,61 Mio € abzuwenden.
Dabei sei insbesondere auch eine kommunale Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden anzustreben.