Bis dahin soll das Hallenbad auch in dieser Zeit für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Hochtaunuskreis und Stadtwerke GmbH haben beim Schulschwimmen im neuen TaunaBad zu einem wenig befriedigenden Kompromiss gefunden.
Bis zur Klärung der Frage, welche Eignungsvoraussetzungen die beaufsichti-genden Lehrer haben müssen, damit sie auch bei einer Beckentiefe von 3,60 cm im Notfall retten können, ist das Schulschwimmen in die Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr verlegt worden. Während dieser Zeit steht neben den Lehrern, die zwar die Aufsicht führen, aber nicht die vom Kultusministerium vorgeschriebene Rettungsqualifikation für 3,60 Tauchtiefe haben, auch Aufsichtspersonal des TaunaBades mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung.
SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Eggert Winter: Diese terminlich unbefriedigende Lösung darf aber nicht dazu führen, dass das Hallenbad in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr bis auf Weiteres überhaupt nicht genutzt wird. Vielmehr ist umgehend und in erster Linie nach einer Lösung zu suchen, die das Schulschwimmen wieder von 8.00 bis 10.00 Uhr ermöglicht.
Der Kreis wird deshalb dringend aufgefordert, zunächst bis zur Klärung der Erlasslage die finanziellen Voraussetzungen für das Schulschwimmen auch in der Zeit zwischen 8.00 und 10.00 Uhr zu schaffen. Dies dürfte dem Kreis nicht schwer fallen, da die nebenberufliche Einstellung von Rettungsschwimmern für diese Schulschwimmzeiten lediglich Kosten in einer Größenordnung von rund 8.000-9.000 pro Jahr bedeuten würde.
Dr. Winter weist im Hinblick auf die Kostenfrage darauf hin, dass das im Sportunterricht verankerte Schulschwimmen einen der wesentlichen Zwecke des neuen Hallenbades darstelle. Unverständlich sei in diesem Zusammenhang, dass die Finanzierung des Hallenbades – abgesehen von einem Zuschuss des Landes – ausschließlich von der Stadt geleistet werde.
Der Hochtaunuskreis – so Winter habe, obwohl Schulträger, keinen Beitrag zur Finanzierung der Investitionskosten erbracht. Dies sei umso erstaunlicher, als der Kreis bei jeder Finanzierung von Schulturnhallen für die Mitnutzung der Vereine in zweifacher Hinsicht eine städtische Beteiligung einfordere: zum einen durch einen von der Stadt zu erbringenden Investitionskostenzuschuss, der über die rechnerische Lebensdauer abgeschrieben werden müsse, zum anderen über eine Beteiligung an den Unterhaltungskosten.
Im Falle des Oberurseler Hallenbades aber lasse der Kreis die von ihm gestellte Forderung nach Finanzierungsbeiträgen der Begünstigten für sich selbst nicht gelten und sei lediglich bereit, ein moderates Eintrittsgeld für die Schüler zu zahlen.
Bei dieser Sachlage könne nicht erwartet werden, dass die Stadtwerke GmbH auch noch die Beaufsichtigung und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf Dauer gewährleisten sollten, was nach dem einschlägigen Erlass des Kultus-ministeriums eigentlich allein Sache der Lehrer sei.
Bis die Schulklassen das Hallenbad wieder von 8.00 bis 10.00 Uhr nutzen können, sollte das Hallenbad nach Meinung der SPD-Stadtverordneten für den allgemeinen Publikumsverkehr auch während dieser Zeit geöffnet sein. Damit werde der Oberurseler Bevölkerung übergangsweise zusätzlich ein entspanntes Schwimmen in den Morgenstunden ermöglicht.
SPD-Stadtverordneter Matthias Fuchs, Mitglied des Haupt- und Finanz-ausschusses, ergänzt: Mit der Öffnung für das allgemeine Publikum gibt es auch Einnahmen, die die Stadtwerke dringend brauchen können. Man kann vor den Oberurseler Bürgerinnen und Bürgern nicht ernsthaft vertreten, dass das neue Hallenbad zur besten Badezeit zwischen 8.00 und 10.00 Uhr geschlossen ist.