„In Oberursel wird es keine Privatisierung der Wasserversorgung geben“, stellt Matthias Fuchs, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Oberursel klar.
Wasser sei ein öffentliches Gut, das zur Elementarversorgung des Menschen gehöre. Die Versorgung der Oberursel Einwohner werde in Oberursel weiterhin in den bewährten Händen des Eigenbetriebs der Stadt BSO und der stadteigenen Stadtwerkebleiben. Darüber hinaus lehnt der SPD-Vorsitzende die Beteiligung Privater an den Stadtwerken auch in Zukunft ab. Aus Sicht der SPD solle vielmehr die Kooperation mit anderen kommunalen Stadtwerken ausgebaut werden.
Die EU-Kommission hat einen Richtlinien-Entwurf (EU-Konzessionsrichtlinie) in den Verfahrensgang gegeben, welcher die Wasserversorgung in den Anwendungsbereich des Vergaberechts mit aufnimmt. Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen grundsätzlich die Vergabe der Wasserkonzessionen öffentlich ausschreiben müssen. Über die Hintertür des Vergaberechts könnte so der Markt der Wasserversorgung für die Privatwirtschaft geöffnet werden. Wird die Wasserversorgung aber von den Kommunen selbst oder durch ihnen gehörende Unternehmen wahrgenommen, greifen hingegen Ausnahmen.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD Oberursel, Lars Kieneck, begrüßt die gesellschaftliche Debatte und Unterschriftensammlungen, die in den letzten Monaten als Reaktion auf den Richtlinien-Entwurf gestartet wurden. Die Bevölkerung setzt sich gegen jegliche Tendenzen zur Wehr, die eine Privatisierung des Wassermarktes ermöglichen würde. Wir freuen uns, dass dieses Signal auch den zuständigen EU-Kommissar Barnier erreicht hat. Dieser stellte in der letzten Sitzung des EU-Binnenmarktauschusses am 21. Februar klar, dass die EU die bewährten deutschen Strukturen der kommunalen Stadtwerke respektieren werde und weitere Ausnahmeregelungen vorgesehen seien. Der Richtlinien-Entwurf richtet sich an die EU-Staaten, in welchen schon heute die Wasserversorgung durch private Unternehmen betrieben wird. Für diese schreibt die Richtlinie künftig vor, dass bei Vergabe der Wasser-Konzessionen zwingend das Vergaberecht anzuwenden ist.